international registrierte Marke nach dem Madrider Abkommen, einem völkerrechtlichen Vertrag von 1891 zur internationalen Registrierung von Marken: Das Madrider Abkommen wurde seitdem mehrfach revidiert. Für Deutschland gilt das Stockholmer Abkommen von 1970. Die internationale Registrierung erfolgt in Deutschland über das DPMA (vgl. dort).