Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit gleichzeitiger Einführung der Aktien an der Börse bzw. Zulassung von Aktien einer AG, die bisher nicht an einer Börse notiert waren. Hauptgründe des Unternehmens für den Gang an die Börse sind neben der Erschließung des Kapitalmarktes als Finanzierungsquelle auch Publizitäts- und Imageeffekte sowie steuerliche Überlegungen.

Firmenwert, der sich aus den immateriellen Werten des Unternehmens zusammensetzt, wie z.B. Ruf, Markennamen, Patente, Know-how, Kundenstamm, Geschäftsverbindungen, Innovation. In die Bilanz darf ein Firmenwert nur eingestellt werden, wenn er käuflich erworben wurde (sog. derivativer Firmenwert). Er ist innerhalb von fünf Jahren abzuschreiben.