Beendigung oder Auflösung eines Long- oder Shortgeschäfts.

Gläubigerschutz

Unter Gläubigerschutz versteht man alle die Regelungen, die dazu dienen, die Interessen der Gläubiger der GmbH zu wahren. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften zur Erhaltung und dem Schutz des Stammkapitals und die Verpflichtung des Geschäftsführers, rechtzeitig einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen. Der Grundsatz des Gläubigerschutzes wird von den Gerichten außerordentlich hoch bewertet.

Versammlung im Insolvenzverfahren, die vom Insolvenzgericht einberufen wird. Zur Teilnahme an der Versammlung sind alle absonderungsberechtigten Gläubiger, alle Insolvenz-gläubiger, der Insolvenzverwalter, die Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Schuldner berechtigt (§ 74 Abs. 1 Insolvenzordnung).

In der Chartanalyse wird der Gleitende Durchschnitt für ein Jahr, das entspricht etwa 200 Börsentage, errechnet und bedeutet ein wichtiges Instrument zur Ableitung von Kauf- und Verkaufszeitpunkten. Die 200-Tage-Linie ist der Durchschnitt der Aktienkurs der letzten 200 Börsentage. Schneidet der aktuelle Kurs die Linie von unten nach oben, ist dies in der Regel ein Kaufsignal. Sinkt der aktuelle Kurs unter die 200-Tage-Linie so ist die meist ein Verkaufssignal.