Gehaltskonto

Kontokorrentkonto bei einem Kreditinstitut, auf das von Arbeitgeber regelmäßig das Gehalt oder der Lohn überwiesen wird; auch Girokonto, laufendes oder persönliches Konto genannt.

Teil des Finanzmarktes, der die Gesamtheit aller kurzfristigen Geld- und Kreditgeschäfte umfasst. Der Geldmarkt hat insbesondere die Funktion, fristgerecht notwendige liquide Mittel zinsgünstig zu beschaffen oder überschüssige Liquidität anzulegen. Das Gegenteil des Geldmarktes ist der Kapitalmarkt, auf dem die langfristigen Mittel umgesetzt werden.

Der Bargeldumlauf, also die Geldmenge in einer Volkswirtschaft. Die Geldmenge wird von der Zentralbank gesteuert. Es gibt drei Geldmengenarten: die Geldmenge M 1, nämlich den Bargeldumlauf ohne Kassenbestände der Banken und Sichteinlagen inländischer Nichtbanken; die Geldmenge M 2, nämlich M 1 zuzüglich Termingelder inländischer Nichtbanken mit Laufzeiten unter vier Jahren und die Geldmenge M3, nämlich M 2 zuzüglich der Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

Geldwäsche

Am 27. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten und hat umfassende Änderungen gebracht. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:

Elektronisches Transparenzregister 19 GwG)

Das ab dem 27. Dezember gestaffelt einsehbare, zentrale Transparenzregister bietet Informationen über die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von (www.transparenzregister.de) Gesellschaften oder sonstige juristische Personen, sofern sie nicht beispielsweise im Handelsregister bereits vorhanden sind. Bis Anfang dieses Monats wurden die entsprechenden Angaben eingeholt.

Ausweitung des risikobasierten Ansatzes (§§ 5, 6 und 7 GwG)

Wer laut Gesetz Geldwäscheprävention betreiben muss (die so genannten Verpflichteten), braucht künftig zwingend ein Risikomanagement. das aus zwei Teilen besteht: Einer Risikoanalyse und darauf aufbauend individuelle, unternehmens- oder betriebsinternen Sicherungsmaßnahmen.

Gruppenweite Pflichten

Für Unternehmensgruppen gelten besondere Vorschriften, unter anderem muss das Mutterunternehmen die Risikoanalyse für die gesamte Gruppe, das heißt für alle gruppenangehörigen Unternehmen, Zweigstellen und -niederlassungen durchführen. Interne Sicherungsmaßnahmen müssen gruppenweit einheitlich sein, der Geldwäschebeauftragte muss eine gruppenweite Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche erstellen und es muss der In· formationsaustausch innerhalb der Gruppe sichergestellt sein.

Meldung von Verdachtsfällen

Zuständig für die Entgegennahme der Meldung von Verdachtsfällen ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial lntelligence Unit“ (FJU)). Die Meldung ist noch per Fax möglich; geplant ist die Umstellung auf die Meldung über ein Online-Portal ab 2018.

 

Wer gehört zu den Verpflichteten?

Im Nichtfinanzsektor gehören dazu unter anderem Personen und Unternehmen folgender Berufsgruppen:

Güterhandler, also Personen, die gewerblich Güter veräußern, gleich auf wessen Namen oder Rechnung sie tätig sind

Finanzunternehmen im Sinne des§ 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (KWG)

Versicherunqsvermittler nach§ 59 des Versicherungsvertragsgesetzes, soweit sie Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr vermitteln. Ausnahme: Versicherungsvermittler, die nach§ 34d Absatz 3 oder 4 der Gewerbeordnung von der Erlaubnispflicht befreit sind (§ 2 Absatz 1 Nr. 8 GwG)

Immobilienmakler, sofern sie gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten vermitteln

Rechtsbeistände, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, und registrierte Personen gemäߧ 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, bereits wenn sie für ihre Mandanten an der Planung und Durchführung bestimmter Geschäfte mitwirken, beispielsweise bei der Verwaltung von Geld, Immobilien oder Wertpapieren

Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie bestimmte Dienstleistungen erbringen

Gemeinschaftskonto

Konto, auf das mehrere Personen oder auf Personenvereinigungen lautet. Man unterscheidet zwischen dem Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konto), bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist und dem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung (Und-Konto), über das die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können.

in von der Hauptversammlung für den Vorstand beschlossener Ermächtigungsrahmen für eine ordentliche Kapitalerhöhung. Der Vorstand hat in den auf den Beschluss folgenden fünf Jahren die Möglichkeit, eine ordentliche Kapitalerhöhung bis maximal zur Höhe des genehmigten Kapitals durchzuführen (vgl. § 202 ff. AktG).

Wertpapier, das im Unterschied zur Aktie keine Mitgliedschaftsrechte, sondern Rechte am Reingewinn oder am Liquidationserlös einer AG verbrieft. Genussscheininhaber haben nicht das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Es gibt Genussscheine mit fester oder ergebnisabhängiger Ausschüttung und solche mit Wandelrecht.

Drittes Segment des Börsenhandels in Deutschland neben dem amtlichen Handel und dem Freiverkehr. Im Vergleich zum amtlichen Handel bestehen im geregelten Markt geringere Anforderungen an den Börseneinführungsprospekt und an die Publizitätsvorschriften. Die Preisfeststellung erfolgt durch freie Makler. Der geregelte Markt eignet sich vor allem für mittelgroße Aktiengesellschaften zur Vermeidung hoher Kosten bei der Börseneinführung ihrer Aktien.

Das Wesen der G. besteht darin, dass Rechte und Verbindlichkeiten den Gesamthändern gemeinsam in vollem Umfang zustehen. Eine eigene Rechtsfähigkeit hat die G. jedoch nicht. Eine G. liegt unter anderem vorbei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der OHG, der KG. beim ehelichen Güterstand der Gütergemeinschaft sowie bei der ungeteilten Erbengemeinschaft (auch Auseinandersetzungsvertrag) Das Gegenteil der Gesamthandsgemeinschaft ist die Bruchteilsgemeinschaft. Hier steht den Teilhabern jeweils ein Anteil an einem Recht zu.

Die Gesamtkapitalrentabilität gibt die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Gesamtkapitals (Eigenkapital + Fremdkapital) an. Sie steht für die Fähigkeit und Effizienz eines Unternehmens, mit dem zur Verfügung stehenden Vermögen nachhaltig Gewinne zu erzielen.

 

                                                                Jahresüberschuss+ Fremdkapitalzinsen

Gesamtkapitalrentabilität =        —————————————————–* 100

                                                                                   Bilanzsumme