Das Finanzamt

– ist eine sog. Behörde der Finanzverwaltung. Finanzämter unterstehen den jeweiligen Bundesländern.

Ziel der Finanzanalyse ist die Abschätzung von Finanzierungsrisiken. Dabei geht es im Wesentlichen um den Verschuldungsgrad, um die Eigenkapitalquote, um den Anspannungsgrad, um die Intensität des langfristigen Kapitals und um die Fremdkapitalzinslast. Die Art und Weise einer Finanzanalyse bei den Unternehmen unterscheidet sich je nach Rechtsform. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine GbR oder OHG, dann haften die Unternehmensinhaber persönlich, sodass auf deren Vermögen abzustellen ist. Vielfach sind aber die Unternehmen als GmbH, GmbH & Co. KG oder AG organisiert. Hier haftet nur die Gesellschaft, nicht aber die Gesellschafter.

Unter Finanzierung fallen im engeren Sinne alle Maßnahmen zur Beschaffung von Eigen– und Fremdkapital für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes oder dessen erstmalige Einrichtung. Dieses Kapital kann dann im Rahmen von Investitionen genutzt werden, um Anlage– oder Umlaufvermögen zu erwerben. Finanzierung bildet also die Voraussetzung für Investition.

Im weiteren Sinne fallen unter die Beschaffungsmaßnahmen jedoch auch alle damit einhergehenden Steuerungsmechanismen für Zahlungsströme des gesamten Zahlungsmittelbereichs, um Illiquidität zu vermeiden. Zu Finanzierung zählen dementsprechend auch alle Rückzahlungen sowie die Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.

Unterscheidungen für Finanzierungsarten bzw. -formen lassen sich anhand der Rechtsstellung des Kapitals (Eigentümer oder Gläubiger) sowie bezüglich der Herkunft des Kapitals (von außen erhalten oder selbst erwirtschaftet) treffen. Hieraus ergeben sich für die Rechtsstellung des Kapitals Eigenfinanzierung (z.B. Aufnahme von Gesellschaftern) und Fremdfinanzierung (Kredite).

Für die herkunftsbezogene Unterscheidung wird von Innen- und Außenfinanzierung gesprochen. Erstere schließt innerbetriebliche Abschreibungen, Rückstellungen sowie Selbstfinanzierung durch bisher nicht ausgeschüttete Überschüsse ein. Die Außenfinanzierung kann durch neue Eigentümer bewerkstelligt werden; in diesem Falle spricht man von einer Beteiligungsfinanzierung. Aber auch die oben bereits unter Fremdfinanzierung beschriebenen Zahlungstätigkeiten durch Gläubiger (Kredite) sind Teil der Außenfinanzierung.

Man unterscheidet zwischen folgenden Finanzierungsrunden: Seed-Finanzierung: In dieser Phase existiert meist nur die Geschäftsidee (Businessplan). Start-up-Finanzierung: Gründungsphase eines Unternehmens, in der die Produktentwicklung sowie die ersten Vermarktungsschritte finanziert werden. Early Stage-Finanzierung: Kapital für die Frühphase eines Unternehmens, in der die Produktentwicklung bereits abgeschlossen ist, aber noch keine Umsätze erzielt werden. Expansions-Finanzierung: Kapital für den Ausbau von Kapazitäten und den Einstieg in neue Märkte. Second oder Later Stage-Finanzierung: Kapitalzufluss nach der ersten Phase der Vermarktung. Mezzanine-Finanzierung: Finanzierungsrunde im mittleren Entwicklungsstadium eines neuen Unternehmens – meistens die letzte Runde vor dem Börsengang (und somit vor der Bridge-Finanzierung). Wird auch »Third Stage-Finanzierung« genannt. Bridge-Finanzierung: Vorbereitung des Unternehmens auf den Börsengang.

Die Firma

– ist nicht das Unternehmen selbst, wie häufig irrtümlich angenommen. Die Firma ist der Name, unter dem die Gesellschaft eingetragen ist und ihre Geschäfte betreibt. Die Firma – also der Name – ist individuell und rechtlich geschützt. Die „Firma“ muss sich von anderen, am selben Ort befindlichen und im Handelsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden („Grundsatz der Firmenausschließlichkeit“). Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Kaufmanns (§ 17 Abs. 1 HGB) oder einer in einer anderen Rechtsform betriebenen Gesellschaft.

  • Eine Unternehmergesellschaft hat die Firma mit dem Zusatz UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu führen.
  • Die Firma einer GmbH hat die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung„, die Abkürzung „GmbH„, oder  „Gesellschaft mbH“.
  • Die englische LTD hat den Zusatz „LTD“ oder „LIMITED“ zu verwenden.
  • Die englische unLIMITED hat im Gegensatz zur LIMITED keine Endung. Kann bei Gründung oder späterem Namenswechsel jeden beliebigen Zusatz wie GmbH, OHG etc. verwenden.
    In diesem Fall ist der Zusatz Bestandteil der „FIRMA“

Bei Gesellschaften wie der LTD oder der GmbH gibt es im Gegensatz zur Firma des Einzelkaufmanns oder den Personenhandelsgesellschaften etwas mehr Spielraum bei den Gestaltungsmöglichkeiten des Namens.

Bei der Firma einer Personengesellschaft gilt:

  • Der Nachname muss, der Vorname kann enthalten sein.
  • Wenn nicht alle Gesellschafter in der Firma erwähnt sind, muss darauf hingewiesen werden, dass es weitere Gesellschafter gibt (z.B. Mustermann und Partner GmbH).

Weitere Vorgaben enthält § 4 GmbHG, so dass insbesondere auch Sachfirmen (z.B. Weinhandel GmbH) oder Personenfirmen (z.B. Max Mustermann GmbH) zulässig sind. Auch Kombinationen daraus sind möglich (z.B. Weinhandel Max Mustermann GmbH).

Der Grundsatz der Firmenbeständigkeit hat Auswirkungen bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft. Wenn also aus der Gesellschaft „Mustermann und Partner GmbH“ der Herr Mustermann ausscheidet, bleibt es bei der Firma „Mustermann und Partner GmbH“.

Norm:

  • § 17 HGB
  • § 4 GmbHG

Der Kaufmann muss die Firma ins Handelsregister eintragen lassen (§ 29 HGB) und auf Geschäftsschreiben angeben. Unter der Firma kann der Kaufmann seine Geschäfte betreiben und die Unterschrift abgeben. Er kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 HGB@). Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt, das eine Handelsgewerbe ist (siehe Kaufmann). Ein Nichtkaufmann darf keine Firma führen. Führt er trotzdem eine, ist er Scheinkaufmann.

Sämtliche Gesellschaftsanteile einer Gesellschaft (GmbH-Mantel, AG-Mantel). Firmenmäntel werden insbesondere dann erworben, wenn eine nicht mehr tätige Gesellschaft veräußert werden soll, um Gründungskosten oder Gründungszeit zu sparen.