Detaillierte Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines Unternehmens im Rahmen eines beabsichtigten Kaufs. Die Beteiligungsprüfung nimmt einen Zeitraum von ca. 3 – 6 Monaten in Anspruch. Sie beginnt mit einer Grobanalyse des Businessplans und geht dann, bei positiver Beurteilung, in die Feinanalyse über. Dabei werden das Unternehmen sowie das Markt- und Technologiepotential intensiv geprüft. In dieser Phase finden auch verstärkt Gespräche mit dem Management statt, und es werden Besichtigungen vor Ort durchgeführt.
Von Durchgriffshaftung spricht man, wenn die Gläubiger der GmbH ausnahmsweise (§ 13 GmbHG) nicht die GmbH in Anspruch nehmen, sondern direkt auf den oder die Gesellschafter durchgreifen können und für einen entstandenen Schaden diese haften müssen, obwohl die betreffende Gesellschaft eigentlich eine Haftungsbeschränkung besitzt.
Typischerweise kommt das infrage, wenn
- die Verwendung der juristischen Person dem Zweck der Rechtsordnung widerspricht, z. B. Konzernhaftung,
- bei Rechtsmissbrauch,
- bei planmäßigem Entzug von Vermögen der GmbH, um Gläubiger „auszutricksen“.
Besonders häufig sind dies Fälle der Vermögensvermischung (insbes. bei Ein-Personen-GmbHs). Die Durchgriffshaftung trifft einen Gesellschafter im Falle der Vermögensvermischung dann, wenn er aufgrund des von ihm wahrgenommenen Einflusses als Allein- oder Mehrheitsgesellschafter für die Vermögensvermischung verantwortlich ist. Die Durchgriffshaftung ist gesetzlich nicht geregelt, sie entwickelte sich aus der Rechtsprechung sowie der Literatur.
Einkommensteuersatz, mit dem das zu versteuernde Einkommen durchschnittlich besteuert wird. Davon zu unterscheiden ist der Grenzsteuersatz.