Deutsches Patent- und Markenamt; https://www.dpma.de/; Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin als Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Das Amt ist für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.