Schwere Kursverluste in kurzer Zeit. Bereits am „Schwarzen Freitag“ am 09.05.1873 kam es zum Börsencrash in der Krise der Gründerjahre. Auch der 25.10.1929 war ein „Schwarzer Freitag“, in dessen Folgetagen die Wall Street völlig zusammenbrach und die Weltwirtschaftskrise einleitete. Am 10.10.1987 brach der Dow-Jones-Index um 22,6 % ein

Crowdfunding oder auch Schwarmfinanzierung ist eine alternative Finanzierungsmöglichkeit. Der Begriff setzt sich dabei aus den englischen Wörtern crowd (Menschenmenge) und funding (Finanzierung) zusammen und erklärt damit auch schon selbst, um was für eine Art von Finanzierung es sich handelt. Mit Crowdfunding können Einzelpersonen oder Gruppen Geld für ihre Projekte sammeln, ohne dabei einen Kredit von einer Bank beantragen zu müssen.

Crowdfunding findet meistens im Internet statt und ist daher noch eine sehr junge Finanzierungsmöglichkeit. Auf Onlineportalen stellen die Kapitalsuchenden ihre Geschäftsideen und Konzepte vor und werben für diese. Interessierte Internetuser können dann in diese Projekte investieren, wobei die Gelder dabei immer zweckgebunden sind. Die Unternehmer erhöhen also ihr Eigenkapital, die Investoren werden als Gegenleistung bei einem möglichen späteren Erfolg des Projekts anteilig am Gewinn beteiligt oder erhalten Vorzüge bei der Nutzung der Idee.

Über Crowdfunding wurden im Ursprungsland USA schon viele Projekte umgesetzt. Oftmals handelt es sich dabei um eher ungewöhnliche und kostengünstige Ideen, z.B. Filme, Spiele, Musikalben und Ähnliches. Aber in den letzten Jahren haben mehr und mehr Start-Ups und Gründer die Plattform für sich entdeckt und erfolgreich für kapitalintensivere Projekte geworben.

Seit 2011 wurden auch in Deutschland Projekte über Crowdfundingplattformen beworben und teilweise schon umgesetzt. Weil es sich aber meistens um Nischenprodukte handelt und die meisten Plattformen sich eher regional bzw. auf eine Großstadt spezialisiert haben, handelt es sich bei dieser Finanzierungsmöglichkeit derzeit lediglich um eine mögliche Alternative zu einem klassischen Förderzuschuss.

CRS

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen, das den zwischenstaatlichen Austausch steuerlich relevanter Informationen regelt. Durch dieses Abkommen soll die internationale Steuerehrlichkeit gefördert werden. Für Deutschland ist der Standard im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.

Der CRS wurde von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelt und in vielen Staaten umgesetzt. Zurzeit haben über 100 Länder ihre Teilnahme am CRS erklärt, darunter alle Länder der Europäischen Union.

Es handelt sich bei dem CRS nicht um eine Steuer, sondern um ein internationales Meldewesen. Die CRS-Teilnehmerländer tauschen einmal jährlich Personen-, Konto- sowie Vermögensdaten aus.

Um dieses zu ermöglichen, sind die Finanzinstitute in Deutschland laut dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) dazu verpflichtet, die Steueransässigkeit ihrer Kunden festzustellen. Dies geschieht durch eine Selbstauskunft des Kunden zur steuerlichen Ansässigkeit.

Sofern ein Kunde im Ausland steuerlich ansässig ist, werden für diese Kunden beispielsweise folgende Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) berichtet: Land der Steueransässigkeit, Steueridentifikationsnummer, Kontosalden und Erträge. Im Anschluss tauscht das BZSt die erhaltenen Informationen mit den jeweiligen ausländischen Steuerbehörden aus und erhält Daten aus diesen Ländern. Die Banken dürfen generell keine individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen. Zur Klärung steuerlicher Fragestellungen ist daher gegebenenfalls ein steuerlicher Berater heranzuziehen.