Bonds

International übliche Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere.

Die Bonität

– ist der Ruf und/oder das Ansehen von Personen, Unternehmen und Staaten im Geschäftsverkehr. Die Bonität spiegelt die prognostizierte Eigenschaft eines Schuldners (Kreditnehmers, Kunden), zukünftige Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können und zu wollen (Kreditwürdigkeit).

Die Prüfung der Bonität (Bonitätsprüfung) erfolgt in der Regel vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung (Vertragsabschluss) durch den Kreditgeber um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Zahlungsausfälle könnten dadurch entstehen, dass der Vertragspartner (Kreditnehmer) zu spät, nur teilweise oder überhaupt nicht, den eingegangenen Verpflichtungen nachkommt.

Unterschieden wir zwischen der persönlichen Bonität und der materiellen (wirtschaftlichen) Bonität.

Die persönliche Bonität – bewertet die Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit eines Vertragspartners (Schuldners).

Die materielle Bonität – beschreibt die Einschätzung, inwieweit ein Vertragspartner (Schuldner) für wirtschaftlich fähig gehalten wird, die finanziell eingegangenen  Verpflichtungen zu erfüllen (z.B. Rückzahlung eines Kredites, Bezahlen von Rechnungen).

Je besser die Bonität, desto wahrscheinlicher wird die ordnungsgemäße Vertragserfüllung eingeschätzt.

Bonitätsprobleme – von Privatpersonen – spiegeln sich in der Regel in der Schufaauskunft wider. Hilfe finden Kunden bei  https://www.SchufaHelp.com

Bankprüfung, ob der Leasingnehmer die Zahlungen leisten kann.

Risiko, dass der Schuldner illiquide oder zahlungsunfähig wird und damit Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht bedienen kann.

zusätzlich zur Dividende gewährte Sondervergütung für die Aktionäre.

Bonusausschüttung

Wird die Dividende um einen Bonus aufgestockt, z.B. aufgrund eines bestimmten Ereignisses wie ein Firmenjubiläum oder einen Steuervorteil, so handelt es sich dabei um eine Sonderausschüttung.siehe auch „Sonderausschüttung“.

Bookbuilding-Verfahren

Verfahren zur Ermittlung und Festsetzung eines fairen Ausgabepreises bei der Neuemission von Aktien. Die Emissionsbanken definieren eine Preisspanne, innerhalb deren Anleger Gebot zum Kauf abgeben können. Erst am Ende der Zeichnungsfrist ermitteln sie den endgültigen Ausgabepreis.

Markt für Wertpapiere, Devisen und Waren, wo vereidigte Kursmakler aufgrund der ihnen vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge börsentäglich aktuelle Kurse (Preise) feststellen und einen funktionierenden Handel gewährleisten.

(BörsG) vom 22.06.1986 i.d.F. vom 27.05.1908, letzte Änderung am 01.01.1995, regelt die Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfasst 6 Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe, 2. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen, 3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung, 4. Terminhandel, 5. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit nicht-amtlicher Notierung, 6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften.

Auch Kursfeststellung, Feststellung der Kurse für alle an der Börse zugelassenen Wertpapiere. Bei amtlich notierten Wertpapieren erfolgt diese Feststellung durch Kursmakler. Den Ablauf regelt die Börsenordnung. Das Geschäft wird zu dem Kurs abgeschlossen, bei dem die meisten Aufträge (Einheitkurs) oder mehrmals täglich fortlaufend notiert werden (Variable Notierung).