Barausgleich

Barausgleich ist der Betrag, der bei Optionsgeschäften anstatt der Lieferung und Abnahme der Wertpapiere in Geld zu zahlen ist. Der Differenzbetrag zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ist in bar auszugleichen.

Anteil des ausgeschütteten Gewinns einer AG am Reingewinn, der auf eine Aktie fällt.

Bezeichnung für Wertpapieranleger, die mit fallenden Kursen rechnen. Der Bär schlägt seinen Gegner mit der Tatze nieder.

 

Bärenfalle

Begriff aus der technischen Wertpapieranalyse für ein Verkaufssignal, das sich im Nachhinein als Fehlsignal erweist. Das Verkaufsignal gibt das Signal für den Verkauf der Wertpapiere; jedoch steigen die Kurse.

Summe der Zahlungsvorgänge eines Wirtschaftsgebietes, die bargeldlos, das heißt unbar aufgeführt werde. Es wird dabei über Buchgeld auf Bankkonten unter anderem durch Scheck, Überweisung, Lastschrift und Wechsel verfügt. Eine Methode des bargeldlosen Zahlungsverkehres stellt der sogenannte elektronische Zahlungsverkehr (Electronic Banking) dar. Man spricht in diesem Zusammenhang von bargeldlosen Zahlungsverkehr, falls bei bargeldlosen Zahlungen keine Belege mehr anfallen.

Scheck, der anders als ein Verrechnungsscheck, von dem auf dem Scheck angegebene bezogen Kreditinstitut, bei den der Aussteller sein Konto hat, an den Scheckinhaber in bar ausgezahlt wird.