Die Aufhebung einer Gesamthandsgesellschaft erfolgt in erster Linie durch den Abschluss eines Vertrages zwischen den Gesamthändern, in dem die genauen Modalitäten der Aufhebung, insbesondere die Verteilung des Gesamthandsvermögens geregelt werden.
Aufwendungen und Erträge, die nicht dem ordentlichen, also operativen Ergebnis zugerechnet werden, wie z.B. Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Anlagen oder der Auflösung von Geschäftsbereichen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen oder steuerbedingte Sonderabschreibungen.
Ausgabeaufschlag
Einmaliger Spesensatz beim Kauf von Investmentfondsanteilen zur Deckung der Werbe- und Vertriebskosten. Er stellt die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis eines Fondsanteils dar. Je nach Fondskategorie ist der Spesensatz unterschiedlich hoch.
Ausgabekurs
Kurs, zu dem die Ausgabe (Emission) von Wertpapieren dem Anlegerpublikum zum Kauf angeboten werden.
Ausschüttung
Auszahlung von Dividenden, Boni, Liquidationserlösen und dergleichen an die Anteilseigner.
Aussetzung
Wertpapiere können für eine bestimmte Zeit vom Handel ausgenommen, die Kurse also ausgesetzt werden. Die Aussetzung erfolgt bei erwarteten wichtigen Unternehmensnachrichten, die voraussichtlich den Kurs entscheidend beeinflussen werden. Damit lassen sich insbesondere Insidergeschäfte vermeiden.