Auflassungsvormerkung

Vormerkung zur Sicherheit des Anspruchs auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Sie gründet sich auf § 883 BGB und wird in der Regel in Grundstückskaufverträgen zugunsten des jeweiligen Käufers vereinbart. Falls andere Verfügungen nach Eintragung einer Vormerkung getroffen werden, so sind sie dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam, falls sie den zu sichernden Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen. Daher kann der Eigentümer auch nicht mehr über das Grundstück verfügen. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen.

Organ der Aktiengesellschaft, dem die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt.

Die Mitglieder des AR einer Aktiengesellschaft werden von Ihrer Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht satzungsmäßig oder als Arbeitnehmervertreter im Rahmen des Betriebsverfassungs-, des Mitbestimmungs-, oder des m Mitbestimmungsergänzungsgesetzes entsandt werden. Jeder AR hat aus mindestens 3 Personen zu bestehen; die Gesamtmitgliederzahl muss nach der Betriebsverfassung von 1972 immer durch drei teilbar ein. Ausnahmen gelten für Montangesellschafften sowie für Großunternehmen nach de Mitbestimmungsgesetz von 1976. Für die genaue Mitgliederzahl ist die höhe des Grundkapitals ausschlaggebend; die Obergrenze liegt bei 21 Mitgliedern. Der AR wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens eigene Stellvertreter. Der AR hat den Vorstand zu bestellen sowie Kontroll- und Überwachungsfunktionen auszuüben. In den Satzungen der Aktiengesellschaften wird regelmäßig festgehalten, welche Einzelgeschäfte der Zustimmung durch den AR oder seines Vorsitzenden bedürfen. AR-Mitglieder üben sehr häufig beratungsaufgaben für die Gesellschaften aus. Gewöhnlich wird die Auswahl der Mitglieder unter diesem Aspekt vorgenommen.

Aufzinsungspapier

Wertpapier, das zum Nennwert emittiert wird, das aber nicht laufend verzinst wird, sondern dessen Rückzahlungsbetrag neben dem kapitalbetrag auch Zinsen und Zinsenzinsen enthält. Die Rückzahlungen erfolgt meist nach einer fest vereinbarten Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes wird zum Emissionszeitpunkt festgelegt. Gegenteil: Abzinsungspapier.