Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft werden als Aktien bezeichnet. Sie sind Mitgliedschaftsrechte. Die Höhe eines Anteilsrichtet sich nach dem Nennbetrag der Aktie. Auch Nominalwert oder Nennwert genannt. Auf jedem Wertpapier ist ein bestimmter Betrag in Geldeinheiten (bspw. Euro) abgedruckt, zumeist als runder Betrag, wie zum Beispiel 5, 50, 100. Ist das Wertpapier eine Aktie, ist der Nennwert ein Teilbetrag des Grundkapitals.

Man unterscheidet Inhaber- und Namensaktien. Bei der Inhaberaktie stehen die Aktionärsrechte dem Inhaber der Aktien zu, bei der Namensaktie dem auf der Aktienurkunde bezeichneten Eigentümer. Die Aktien sind frei übertragbar, jedoch ist bei der vinkulierten Namensaktie hierfür die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich.

Aktienanalyse: Unternehmensbereich selbst, wie z.B. die Bilanzstruktur, die Ertragsentwicklung und die Absatzperspektiven, bewertet. Ferner werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens berücksichtigt, wie Konjunktur und Politik der Bundesbank. Hieraus werden die Faktoren gewichtet und prognostiziert, welchen weiteren Verlauf die künftigen Kurse der Aktie haben werden. Bei der Fundamentalanalyse sind Grundlage für den voraussichtlichen weiteren Verlauf der Kurse allein die Daten aus dem Börsenhandel mit diesem Wertpapier in Form der Charts. Die optischen Kursverläufe werden charakterisiert und in generelle Empfehlungen umgesetzt.  In zunehmender Weise wird auch noch die sog. psychologische Analyse angewandt. Die künftige Kursrichtung wird hier auf der Grundlage des Konsumverhaltens, dem Geschäftsklima und der Stimmung unter den Börsenteilnehmern prognostiziert. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Aktie sollte unter gemeinsamer Anwendung all dieser Systeme vorgenommen werden, d.h. es sollte nicht auf eine einzelne Analyseform gesetzt werden.

Aktienfonds sind Investmentfonds, die im wesentlich oder ausschließlich das eingezahlte Kapital in Aktien zum Zwecke größtmöglicher Risikostreuung investieren. Hier gibt es auch Branchen- oder Länderfonds, die speziell in diesen Bereichen investieren und damit in diesen Bereichen für die entsprechende Risikostreuung sorgen. Die Rechtsgrundlagen für solche Fonds sind im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) geregelt.

AG ist die Kurzform für die Rechtsform der Aktiengesellschaft. Bei der AG handelt es sich ebenso wie bei einer GmbH um eine Kapitalgesellschaft und besitzt somit ihre eigene Rechtspersönlichkeit. . Die Rechtsform der AG wird vor allem von großen Unternehmen genutzt, da bereits für die Gründung gemäß § 7 des Aktiengesetzes (AktG) ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt wird. Das Besondere an dem Grundkapital einer AG ist die Zerlegung in einzelne Aktien. Durch dieses Splitten wird eine Beteiligung an dieser Unternehmensform auch schon mit kleinen Beiträgen ermöglicht. Die Personen, die Aktien erwerben, werden als Aktionäre bezeichnet und sind durch den Kauf einer Aktie am Grundkapital der AG beteiligt. Ebenfalls positiv ist das finanziell begrenzte Risiko bei einer Aktienvergabe und gleichzeitig die Möglichkeit, mittels Aktien in hohem Umfang Eigenkapital zu beschaffen. Sollte die Aktiengesellschaft einmal zahlungsunfähig sein, haften die Gläubiger trotzdem nur durch das Gesellschaftsvermögen. Die Haftung hinsichtlich offener Verbindlichkeiten be-schränkt sich auf das Gesellschaftskapital und das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt somit unangetastet.

Ein durch die Aktionäre gewählter Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, der wiederum für die Geschäftsführung verantwortlich ist. In einer regelmäßig abgehaltenen Hauptversammlung haben alle Aktionäre, im Rahmen ihrer stimmberechtigten Aktien, die Möglichkeit, Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen.

Der Vorteil einer AG besteht darin, dass größere Kapitalmengen am Kapitalmarkt beschafft werden können sowie die Aktionäre durch die Ausgabe von neuen Aktien ihr Eigenkapital stärken können – vor allem wenn die Gesellschaft an der Börse gehandelt wird. Bei der AG wird der Gesellschaftsvertrag in Form einer Satzung gemäß § 23 AktG abgeschlossen. Eine besondere Form ist die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, kurz SE). Diese erlaubt es Unternehmen, europaweit tätig zu werden ohne kostenintensiv und aufwendig Tochtergesellschaften im Ausland gründen zu müssen. Auch gibt es eine kleine Aktiengesellschaft – diese besteht aus einem Existenzgründer und 3 Aufsichtsräten, wobei sie jederzeit erweiterbar ist.

 

Die Deutsche Börse AG gibt börsentäglich Indexziffern der bei ihr festgestellten deutschen Aktienkurse (Kursindex) und des Umsatzes in diesen Aktien (Umsatzindex) bekannt. Darüber hinaus gibt es private Berechnungen der Presse (z.B. FAX-Index) und von Kreditinstituten. Seit 1988 wird der Deutsche Aktienindex (Deutscher Aktienindex DAX) aus den Kursen von 30 börsennotierten Aktiengesellschaften berechnet. Der DAX, der während der Börsenzeit minütlich aktualisiert wird, ist um Kapitalveränderungen und Dividendenzahlungen bereinigt. Ziel von Aktienindizes ist, die aktuelle Börsentendenz verdichtet wiederzugeben und die langfristige Wertentwicklung eines fiktiven Portefeuilles zu dokumentieren. Entscheidend für die Aussagekraft von Aktienindices ist, wie viele Einzelwerte erfasst sind und wie die Gewichtung vorgenommen wird. Zu den bekanntesten ausländischen Indizes gehören der Dow Jones Index (USA), der Standard & Poor`s 500, der Financial Times-Index (Großbritannien) und der Nikkei Index Japan.

Aktiensplit

Bei einem Aktiensplit werden die Aktien in zwei oder mehrere Teile geteilt, also gesplittet. Damit werden übermäßig hohe Aktienkurse vermieden. Der Aktienkurs korrigiert sich am Splitttag um das Splittverhältnis.

Der Inhaber von Aktien wird Aktionär bezeichnet. Er besitzt bestimmte Mitgliedschaftsrechte, die im Aktiengesetz im einzelnen geregelt sind. Zu seinen wichtigsten Rechten zählt das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmtrecht und bestimmte Auskunftsrechte. Der Aktionär hat ferner Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, soweit dieser nicht nach Gesetz, Satzung (z.B Pflicht zur Rücklagenbildung) oder durch HV-Beschluss von der Verteilung auf die Aktionäre ausgeschlossen ist. Einen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft hat der Aktionär nicht. Er kann aber bestimmte Fragen der Geschäftsführung vom Vorstand zu einer Mitentscheidung in der HV aufgefordert werden. Seine Mitgliedschaft erwirbt er durch Zeichnung oder Kauf der Aktien, durch Verkauf seiner Anteile gibt er Sie auf. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur seine eigene Einlage.

Aktionärsbrief

Schriftliche, regelmäßig oder sporadisch erscheinende Mitteilungen der AG an ihre Aktionäre über den Geschäftsverlauf und andere für die Aktionäre relevante Entwicklungen und Ereignisse.

Die Aktiva einer Bilanz umfasst die Summe des Vermögens das einem Unternehmen zur Verfügung steht.

Unternehmen, die bargeldloses Zahlen per Kreditkarte akzeptieren, also z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Online-Händler, Hotels, Fluggesellschaften oder Autovermieter. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung mit dem betreffenden Kreditkartenunternehmen. Akzeptanzstellen werden von sogenannten Acquirers akquiriert und betreut.