AG ist die Kurzform für die Rechtsform der Aktiengesellschaft. Bei der AG handelt es sich ebenso wie bei einer GmbH um eine Kapitalgesellschaft und besitzt somit ihre eigene Rechtspersönlichkeit. . Die Rechtsform der AG wird vor allem von großen Unternehmen genutzt, da bereits für die Gründung gemäß § 7 des Aktiengesetzes (AktG) ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt wird. Das Besondere an dem Grundkapital einer AG ist die Zerlegung in einzelne Aktien. Durch dieses Splitten wird eine Beteiligung an dieser Unternehmensform auch schon mit kleinen Beiträgen ermöglicht. Die Personen, die Aktien erwerben, werden als Aktionäre bezeichnet und sind durch den Kauf einer Aktie am Grundkapital der AG beteiligt. Ebenfalls positiv ist das finanziell begrenzte Risiko bei einer Aktienvergabe und gleichzeitig die Möglichkeit, mittels Aktien in hohem Umfang Eigenkapital zu beschaffen. Sollte die Aktiengesellschaft einmal zahlungsunfähig sein, haften die Gläubiger trotzdem nur durch das Gesellschaftsvermögen. Die Haftung hinsichtlich offener Verbindlichkeiten be-schränkt sich auf das Gesellschaftskapital und das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt somit unangetastet.
Ein durch die Aktionäre gewählter Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, der wiederum für die Geschäftsführung verantwortlich ist. In einer regelmäßig abgehaltenen Hauptversammlung haben alle Aktionäre, im Rahmen ihrer stimmberechtigten Aktien, die Möglichkeit, Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen.
Der Vorteil einer AG besteht darin, dass größere Kapitalmengen am Kapitalmarkt beschafft werden können sowie die Aktionäre durch die Ausgabe von neuen Aktien ihr Eigenkapital stärken können – vor allem wenn die Gesellschaft an der Börse gehandelt wird. Bei der AG wird der Gesellschaftsvertrag in Form einer Satzung gemäß § 23 AktG abgeschlossen. Eine besondere Form ist die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, kurz SE). Diese erlaubt es Unternehmen, europaweit tätig zu werden ohne kostenintensiv und aufwendig Tochtergesellschaften im Ausland gründen zu müssen. Auch gibt es eine kleine Aktiengesellschaft – diese besteht aus einem Existenzgründer und 3 Aufsichtsräten, wobei sie jederzeit erweiterbar ist.