Im arbeitsrechtlichen Sinne ist die Abmahnung eine Möglichkeit des Arbeitgebers, Vertragsverletzungen und anderweitige Pflichtverstöße des Arbeitnehmers zu ahnden. Dabei missbilligt er dessen Verhalten und droht für den Wiederholungsfall eine Kündigung an. Im Interesse einer einheitlichen Dokumentation und der Beweisführung erfolgen Abmahnungen schriftlich. Darüber hinaus werden sie vom Disziplinarvorgesetzten unterschrieben und in die Personalakte aufgenommen. Abmahnung en dienen der Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung. Ohne vorherige Abmahnung kann eine Kündigung nur bei schweren Verstößen gegen arbeitsvertragliche oder strafrechtliche Auflagen erfolgen. Inwieweit der Arbeitgeber zum Mittel der Abmahnung greift, bleibt ihm selbst überlassen. Alternativ kann er zu einer Ermahnung greifen, die keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat.
leicht rückläufige Börsentendenz
Absicherung, auch Hedging genannt, bedeutet die Strategie zur Verringerung von Risiken, die durch ungünstige Zins-, Kurs- und Preisentwicklung entstehen können. Insbesondere im Wertpapierportfoliomanagement kommen Absicherungsstrategien (Hedgingstrategien) zur Anwendung. Verwendet werden hierzu Optionen und Finanzterminkontrakte. Verluste am Kassamarkt sollten durch Gewinne am Terminmarkt kompensiert werden. Allerdings können Verluste am Terminmarkt auch Gewinne am Kassamarkt aufzehren.
Zinseszinsrechnung, bei der mit Hilfe eines Diskontierungsfaktors der Barwert ermittelt wird. Bei der Unternehmensbewertung wird der Unternehmenswert durch Abzinsung der künftigen Erträge bzw. Auszahlungsüberschüsse errechnet. Für die Abzinsung wird ein Kapitalisierungszinssatz angesetzt, der sich zusammensetzt aus dem Zinssatz für sicherere Kapitalanlagen zuzüglich einer Risikoprämie je nach Höhe des Risikos. Die umgekehrte Abzinsung ist die Aufzinsung (siehe dort).