Pflichtangaben
Pflichtangaben
GmbHs sind gesetzlich zur Aufnahme bestimmter Angaben auf ihren Geschäftsbriefen verpflichtet. Angegeben werden müssen:
- Firma („Name der GmbH“)
- Rechtsformzusatz (GmbH oder GmbH und Co KG)
- Sitz der Gesellschaft
- Registergericht des Sitzes
- Handelsregister-Nummer
- Namen aller Geschäftsführer (Vor- und Zuname)
- sofern ein Aufsichtsrat vorhanden ist: Vor- und Zuname des Vorsitzenden des Aufsichtsrates
Werden Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, so müssen in jedem Falle das Stammkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen angegeben werden.
Diese Angaben sind auf allen Geschäftsbriefen, also z. B. auf Bestellscheinen, Rechnungen, Angeboten, Auftrags- und Anfragebestätigungen zu machen. Nicht notwendig sind diese Angaben demgegenüber auf Werbeschriften, Postwurfsendungen, Visitenkarten und Anzeigen.
Norm:
§ 35a GmbHG