Personengesellschaft

Unter einer Personengesellschaft wird eine Gruppe der Handelsgesellschaften verstanden, bei der die einzelnen Personen im Vordergrund stehen. Es ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gesellschaft zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes. Diese können auch ohne Kapitaleinbringung an der Gesellschaft beteiligt sein. Besondere Merkmale sind: zum Teil persönliche Haftung der Gesellschafter für Schulden, Übertragbarkeit und Verbindlichkeit der Mitgliedschaft, nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter und die fehlende Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft. Das Gegenstück zu der Personengesellschaft ist die Kapitalgesellschaft. Personengesellschaften sind insbesondere GbR, OHG, KG und die stille Gesellschaft. (Kapitalgesellschaften)

Unter der Bezeichnung Personengesellschaft werden die folgenden Rechtsformen gesammelt: die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG).

Eigenschaften der Personengesellschaft:

  • Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen
  • Verfolgung eines gemeinsamen, wirtschaftlichen Zieles
  • Mitglieder haften uneingeschränkt; ausgenommen sind Kommanditisten einer KG und Gesellschafter einer Partnergesellschaft
  • Besteuerung durch Zahlung des Steueranteils durch jeden einzelnen Gesellschafter
  • Leitung grundsätzlich durch jeden Gesellschafter möglich
  • Eintragung in Handelsregister A.