Parteifähigkeit der LTD

Die Parteifähigkeit einer Gesellschaft bestimmt sich im Bereich EU nach dem recht ihres Gründungsstaates. Da die Limited nach englischem Recht eine recht-und Parteifähige juristische Person ist, muss sie auch als solches in Deutschland anerkannt werden. Sie kann daher am Rechtsverkehr teilnehmen und ihre Rechte vor Gericht geltend machen.