Offenlegungspflicht
Die Publizitäts- und Publikationspflichten sind bei der Limited z.T. strenger als bei der GmbH. Einmal jährlich ist ein Jahresbericht der Gesellschaft mit allgemeinen Informationen über die Gesellschaft (z.B. Name, Registrierungsnummer der Gesellschaft, Adresse des Registered Office, etc.) beim Companies House einzureichen. Ebenso sind dort Bilanz, GuV, Geschäftsbericht und ein Prüfbericht einzureichen. Versäumnisse bei den Offenlegungspflichten haben gravierende Folgen: Wer säumig ist, wird nach Mahnung und Bußgeld aus dem Handelsregister gelöscht. Die Limited ist dann nicht mehr existent.