Notar

Notar Gesellschaftsrecht

Notar

ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Ebenso ist der Notar zur Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig.

Bei einem englischen Limited braucht man nur einmal den Notar, für die Anmeldung zum Handelsregister

 

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, übt also nicht gewerbliche, sondern „hoheitliche“ Tätigkeit aus. Er vertritt dabei nicht (wie etwa ein Rechtsanwalt) einseitig die Interessen „seines“ Mandanten, sondern ist Sachwalter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, im Geben und Nehmen ausgewogenen und menschlich passenden Lösung.

Der Notar als Sachwalter aller Beteiligten

Der Gesetzgeber hat daher bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind:
Grundstücksübertragungen, Erbbaurechtsverträge, Grundpfandrechtsbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge, Überlassungen von Immobilien, ferner Eheverträge und Adoptionsanträge, schließlich Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, und Eintragungen von Zweigniederlassungen englische LTD, irische LTD  andere mehr.

Rechtsgebiete

Bei anderen Rechtsgeschäften (z. B. Testamentserrichtung) ist neben der notariellen Form auch privatschriftliche Errichtung möglich, wobei der notariell beurkundeten Variante vom Gesetz häufig höhere Bindungswirkung (Erbvertrag) und einfachere Umsetzung (Entbehrlichkeit eines Erbscheins) zuerkannt wird. Das Grundwissen zu den angesprochenen Themen des Grundstücks-, Ehe- und Erb- und Gesellschaftsrechts erhalten Sie aus den Merkblättern dieser Homepage, die es Ihnen auch ermöglichen sollen, in Besprechungen gezielt einzelne Sie interessierende Bereiche zu vertiefen.