Mündelsicherheit
Begriff für besonders sichere Geldanlagen. Der Vormund kann das sog. Mündelgeld nur in sicheren Wertpapieren anlegen, die in § 1807 BGB genannt sind.
Begriff für besonders sichere Geldanlagen. Der Vormund kann das sog. Mündelgeld nur in sicheren Wertpapieren anlegen, die in § 1807 BGB genannt sind.