MoMiG
Die GmbH-Reform (MoMIG) ist am 01. November 2008 in Kraft getreten. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“. Der Gesetzgeber sieht in dem MoMiG die umfangreichste Reform, die es im deutschen GmbH-Recht je gegeben hat.
Ziel des Gesetzes war es insbesondere, die GmbH zu modernisieren.
Dabei stehen folgende Ziele im Mittelpunkt:
- neue Variante der GmbH: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
- erleichterte Gründung
- Deregulierung
- wettbewerbsfähige GmbH – auch im internationalen Vergleich
- beschleunigte Gründung
- reduzierte Anforderungen
Dadurch soll die Gründung von GmbHs einfacher werden und die Verfahren beim Registergericht deutlich beschleunigt werden. Gleichzeitig sollen Missbrauchsmöglichkeiten in Krisen und Insolvenzfällen beseitigt werden.