Mindestkapital
Das Mindestkapital ist die für eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH gesetzlich vorgeschriebene Summe an Eigenkapital. Aktiengesellschaften müssen ein Mindestkapital von 50.000€ zur Verfügung stellen, GmbHs ein Kapital von 25.000€. Erst wenn man bewiesen hat, dass man über diesen Betrag verfügt, darf man eine AG beziehungsweise eine GmbH gründen. Seit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gibt es bei GmbHs die Ausnahme für Unternehmergesellschaften (§ 5a GmbHG), wo das Stammkapital nur noch 1 Euro betragen kann. Für Einzelunternehmungen, OHGs und KGs ist kein Mindestkapital vorgeschrieben