Die LTD

 

Die LTD = private Limited by shares

– auch LIMITED genannt, ist eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht. Die LTD ist die beliebteste und gleichzeitig die flexibelste Rechtsform weltweit. Die Höhe des Stammkapitals (Haftungskapital) kann frei bestimmt werden. Die LTD kann daher auch nur mit einem Pence (ca. 1 Cent) gegründet werden. In der Praxis sollte jedoch ein Mindestkapital von mindestens einem britischen Pfund vorhanden sein.

Laut Statistik des Companies House werden 90 % aller in England eingetragenen LTD Companies mit 100 GBP gegründet. Die Haftung der Gesellschafter einer LTD beschränkt sich auf die von ihnen übernommenen Anteile („shares“). Es besteht keine Nachschusspflicht. Die Gesellschafter einer LTD werden Shareholder / Subscriber genannt.

Gründung

Die Gründung einer LTD kann über sogenannte „Gründungsagenturen“ oder direkt beim Companies House realisiert werden Das Companies House ist das zentrale britische Gesellschaftsregister. Dazu sind diverse Dokumente in englischer Sprache erforderlich, u.a. der Gesellschaftsvertrag. Muster gibt es unter https://www.companieshouse.gov.uk. Erforderlich ist ferner eine Zustelladresse in England (registered office).

Vorteile einer LTD

Die Hauptvorteile liegen in der Gründungsphase:

Nachteile einer LTD

  • Aufwand & Kosten für Veröffentlichungspflichten in England,
  • Aufwand für das „registered office“,
  • Rechtsunsicherheiten, weil unter Umständen angelsächsisches und deutsches Recht beachtet werden müssen,
  • Teilweise negatives Image der Rechtsform in Deutschland.

Für die internen Dinge in der LTD wie z.B. die Kapitalausstattung, die Haftung des Directors oder der Directoren usw. gilt englisches Recht.
Für die Geschäfte die eine LTD in Deutschland tätigt, gilt dagegen im Normalfall deutsches Recht. Insofern müssen sich Gründer auf 2 Rechtsordnungen einstellen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Gründung einer LTD und zu den laufenden jährlichen Kosten