Kommanditist
Kommanditist (Teilhafter) ist die Bezeichnung für einen Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG). In der Schweiz heißt er Kommanditär.
Der Kommanditist haftet im Außenverhältnis mit seinem persönlichen Vermögen gegenüber einem Gesellschaftsgläubiger, unabhängig von der bedingten Kommanditeinlage, unmittelbar nur auf den Betrag einer bestimmten Haftsumme (missverständlich auch Hafteinlage genannt), die im Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragen wurde.
Vor der Registereintragung hat der Kommanditist wie ein Komplementär mit seinem persönlichen Vermögen unbeschränkt für alle Gesellschaftsverbindlichkeiten einzustehen.