Kommanditgesellschaft
Personengesellschaft, bei denen mindestens eine Person mit seinem gesamten Vermögen voll haftet, dem sog. Komplementär. Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Hafteinlage.
Personengesellschaft, bei denen mindestens eine Person mit seinem gesamten Vermögen voll haftet, dem sog. Komplementär. Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Hafteinlage.