Kleinunternehmer

Ein Kleinunternehmer ist jeder Gewerbetreibende, dessen Umsätze so niedrig sind, dass das Finanzamt ihm einen Großteil der umsatzsteuerlichen Pflichten erlässt. Er wird quasi wie eine Privatperson bzw. ein Nichtunternehmer betrachtet. Um diesen Status zu erlangen, darf er bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Im Gründungsjahr liegt diese Grenze bei 17.500 Euro. In den darauf folgenden Jahren wird bei der Bewertung immer auf das aktuelle und das vorherige Geschäftsjahr geschaut: Im aktuellen Jahr darf der Jahresumsatz die 50.000 Euro nicht überschreiten und im Vorjahr muss der Jahresumsatz unter 17.500 Euro gelegen haben.

Jeder Kleinunternehmer kann sich aussuchen, ob er sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht entscheidet. Wenn er sich für die Umsatzsteuerpflicht entscheidet, muss er auf seine erzielten Umsätze die Umsatzsteuer aufschlagen – er ist dann fünf Jahre an diese Wahl gebunden. Wenn er die Umsatzsteuerpflicht ablehnt, bekommt er allerdings nicht mehr die Vorsteuer für Anschaffungen erstattet. Das kann vor allem in der Gründungsphase ein Nachteil sein, da in dieser Zeit die Kosten für Anschaffungen viel höher sind als in den Folgejahren.