Kleinbetragsrechnungen für Kleinunternehmer
Die Pflichtangaben für eine Rechnung werden vom Umsatzsteuergesetz vorgegeben. Wenn eine Rechnung gegen die Formvorschriften verstößt, gefährdet es den Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer und Selbständige. Damit sie vor dem Finanzamt gültig sind, gehören die nachfolgenden acht Punkte hinein:
- Vollständiger Name des Unternehmens und ggf. die Rechtsform
- Anschrift des Unternehmens
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen die persönliche Steuernummer
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Name und Menge der Ware oder Dienstleistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder der Termin bzw. Zeitraum der Dienstleistung
- Umsatzsteuersatz und falls keine Umsatzsteuer erhoben wird – den Grund dafür vermerken