Kaufvertrag

Schuldrechtlicher Vertrag, in dem sich zwei Parteien (Käufer und Verkäufer) einigen, eine bestimmten Sache oder ein Recht (Kaufgegenstand) gegen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme (Kaufpreis) zu übertragen. Er ist als besondere Vertragsform in den §§ 433 bis 479 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.