Juristische Person

Juristische Personen sind Personenvereinigungen, denen vom Gesetz eine rechtliche Selbstständigkeit zugestanden wird. Sie haben also Rechte und Pflichten, können erben, anklagen und selbst angeklagt werden. Zudem müssen sie im Gegensatz zu einer natürlichen Person keine Einkommensteuer zahlen, sondern Körperschaftssteuer.

Juristische Personen werden in zwei Bereiche unterteilt: Juristische Personen des Privatrechts und Juristische Personen des öffentlichen Rechts. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der gängigen Formen.

Juristische Personen des Privatrechts:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaften (UG)
  • Europäische Gesellschaften
  • eingetragene Genossenschaften (eG)
  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • Stiftungen

Juristische Personen des öffentlichen Rechts:

  • der Staat
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • Sparkassen