Insider

Person, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung kursrelevante Informationen über eine AG früher als die interessierte Öffentlichkeit erfährt. Das Ausnutzen von Insiderinformationen zu Börsengeschäften wird bestraft. Sog. Primärinsidern ist es auch verboten, Anderen Insiderinformationen zugänglich zu machen oder den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu empfehlen.