Inhaberpapier

Inhaberpapier

Darunter versteht man ein Wertpapier, dessen rechte (Zinsen, Rückzahlungen) allein an den Besitz des Papieres und nicht an den Besitz des Papieres und nicht an eine (namentlich) bestimmte Person gebunden sind. In der Bundesrepublik die häufigste Form des Wertpapiers. Inhaberpapiere können formlos gekauft werden, verschenkt, (oder) vererbt werden. Nachweis der Verfügungsberechtigung ist nicht erforderlich. Die Handhabung macht Inhaberpapiere besonders geeignet für den Börsenverkehr.