Holding
Die HOLDING
– auch Holdinggesellschaft, ist eine Organisationsform als Dachgesellschaft eines Konzerns, in der Unternehmen hierarchisch strukturiert sind. Die Holding trägt in der Regel die Verwaltungsverantwortlichkeit. Sie beherrscht sozusagen die angeschlossenen Gesellschaften (Tochtergesellschaften), wobei diese rechtlich selbstständig und eigenverantwortlich für das operative Geschäft tätig bleiben. Die Holding an sich ist keine eigenständige Rechtsform. Der Begriff Holding stammt aus dem englischen und heißt übersetzt „Anteil“ oder auch „Beteiligung“.
Auf Grund der Konzernstruktur muss eine Holding aus mindestens 2 Ebenen bestehen:
1. Dach- oder Muttergesellschaft
2. Tochtergesellschaft(en)
Das Mutterunternehmen beteiligt sich mit ihrem Kapital an den Tochtergesellschaften und ist üblicherweise eine reine Verwaltungs- und Finanzierungsgesellschaft. Weit verbreitet sind Beherrschungsverträge, die der Muttergesellschaft die faktische Leitung des Tochterunternehmens ermöglichen, sowie Gewinnabführungsverträge. Mit diesen sichert sich die Holding die Erträge, die von der Tochter erwirtschaftet werden. Daraus ergeben sich insbesondere steuerliche Konsequenzen.
Das Hauptmerkmal einer Holdinggesellschaft ist, dass die hauptsächliche Geschäftstätigkeit darin besteht, Beteiligungen an anderen Firmen zu halten und zu verwalten. Damit eine Holdinggesellschaft sich als solche qualifiziert und somit von Steuervergünstigungen profitieren kann, muss sie drei Voraussetzungen erfüllen:
- Erstens muss ihr statutarischer Hauptzweck in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen bestehen.
- Zweitens darf die Holdinggesellschaft in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben, welche über das bloße Halten und Verwalten ihrer Beteiligungen hinausgeht
- Drittens müssen die Beteiligungen, welche die Holdinggesellschaft hält, zwei Drittel der Aktiven betragen oder die Beteiligungserträge müssen mindestens zwei Drittel der Gesamten Erträge der Holdinggesellschaft ausmachen.
Diese Voraussetzungen sind in Art. 28 Abs. 2 StHG verankert. Holdings können in verschiedenen Formen bestehen:
Finanz-Holding
Die Dachgesellschaft verfolgt keine strategischen Führungsaufgaben, sie beschränkt sich vielmehr auf die Anteilsverwaltung. Abhängig von der Zusammensetzung der Gesellschaften kann die Finanz-Holding weitere Kontroll- und Verwaltungsaufgaben übernehmen, wenn dies von den Gesellschaften gewünscht wird. Weitere interessante Holding-Funktion ist die zentrale Beschaffung langfristiger finanzieller Mittel, besonders wenn betriebsnotwendiges Anlagevermögen der Holding-Gesellschaften rechtlich in der Holding bilanziert wird und als Kreditsicherheit dient.
Management-Holding
Bei der einstufigen Holding setzt sich die zweite Ebene der Holding-Struktur nur aus Einzelgesellschaften zusammen. Die mehrstufige Holding besteht aus mehreren (meist zwei) Ebenen, die wiederum als Einzelgesellschaften Anteile an anderen Unternehmen besitzen.
Weiter unterscheidet man zwischen nationaler und internationaler Holding-Struktur. Die Wahl für das Ausland ist häufig in steuerlichen Vorteilen oder besseren Finanzierungsmöglichkeiten begründet. Die Management-Holding-Struktur wird häufig als eine spezielle Form der Spartenorganisation bezeichnet, da die einzelnen Sparten (Holding-Gesellschaften) rechtlich selbständig sind. Die Dachgesellschaft bestimmt die strategische Ausrichtung und übernimmt Koordinationsaufgaben. Die dezentralen Holding/Sparten-Gesellschaften führen weitgehend eigenständig das “operative Tagesgeschäft”.