Hauptversammlung (HV)

Die HV der Aktiengesellschaft, ist ein Organ der AG. Sie ist die Versammlung der Aktionäre, in der diese ihre Rechte ausüben. Teilnahmerecht und Stimmrecht bestehen nur für die Inhaber von stimmberechtigten Stammaktien, nicht aber von Vorzugsaktien und Genussscheinen. Aufgaben der Hauptversammlung sind z.B. die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalerhöhungen, Bestellung der Abschlussprüfer.