Haftungskapital
Haftungskapital
Das Haftungskapital ist der Betrag, bis zu dessen Höhe ein Unternehmen gegenüber den Gläubigern haftet. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, bei Personengesellschaften haften die (vollhaftenden) Eigentümer zusätzlich mit ihren Privatvermögen.
Das Haftungskapital besteht aus Eigenkapital und anderen Vermögensgegenständen – bei Personengesellschaften die von den persönlich haftenden Gesellschaftern geleistete Einlage und zur Verfügung stehendes Privatkapital. Als Haftungskapital im weiteren Sinne können auch reale Kreditsicherheiten (z.B. Grundstücke, Gebäude) oder die verbrieften Kreditsicherheiten (z.B. Grundschuld, Eigentumsvorbehalt) von Vermögensgegenständen gezählt werden, das den Gläubigern als Sicherheit dienen soll.