Grundschuld

Grundschuld

Dingliche Belastung eines Grundstücks, aus der eine bestimmte Geldsumme an den Grundschulgläubiger zu zahlen ist (vgl. auch § 1191 BGB). Da die Grundschuld abstrakt ist, ist sie nicht wie die Hypothek vom Bestand einer Forderung abhängig. Eine Unterart der Grundschuld ist die Rentenschuld.