Grundpfandrechte

Die Grundpfandrechte

– sind die Belastung von Grundstücken . Sie werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Der Gläubiger hat das Recht, aus dem Grundstück die Erfüllung seiner Ansprüche zu verlangen. Der Eigentümer muss daher gegebenenfalls auch die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück dulden. Zu den Grundpfandrechten zählen insbesondere die Hypotheken und Grundschulden.