Gründungsaufwand

Gründungsaufwand

Im weiteren Sinne wird unter Gründungsaufwand der zeitliche und finanzielle Aufwand verstanden, der durch die Gründung einer GmbH bedingt ist. Im engeren Sinne wird unter Gründungsaufwand nur die finanzielle Komponente verstanden.

Hierzu gehören in erster Linie:

  • Notarkosten für die Beurkundung der Satzung, die Bestellung der Geschäftsführer, Anmeldungen zum Handelsregister usw. (obligatorisch),
  • Gebühren für das Handelsregister (obligatorisch),
  • Bekanntmachungsgebühren (obligatorisch),
  • Kosten für vorherige Rechtsberatung (fakultativ, in vielen Fällen aber sinnvoll, z. B. bei erbrechtlichen und familienrechtlichen Berührungspunkten),
  • Kosten für Steuerberater.

Bei einer Standard-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € wird man mit Notarkosten von rund 600 € rechnen müssen. Hinzu kommen Handelsregister- und Bekanntmachungsgebühren in Höhe von ca. 200 €. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls. Üblich ist es, dass die GmbH die Gründungskosten übernimmt.

Durch das MoMiG wurde der Gründungsaufwand insbesondere durch folgende Maßnahmen verringert:

  • Mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann eine GmbH ohne Mindeststammkapital gegründet werden. Schon mit 1 € Stammkapital ist eine Gründung möglich.
  • Ein Musterprotokoll, das als Anlage dem GmbH-Gesetz beigefügt ist, erleichtert die Gründung und hilft, Rechtsfehler zu vermeiden. Wird statt einer individuellen Satzung ein Gründungsprotokoll verwendet, lassen sich zudem die Kosten reduzieren.
    In diesem Fall wird für die Berechnung der Notargebühren nämlich kein Mindeststammkapital angesetzt. Für Unternehmergesellschaften mit nur 1 € Stammkapital kostet die Beurkundung eines Musterprotokolls damit z. B. lediglich 20 €.
  • Gesellschaften, für deren Unternehmenszweck eine besondere Genehmigung erforderlich ist (z. B. Handwerks- oder Restaurantbetriebe), werden auch in das Handelsregister eingetragen, wenn diese Genehmigung noch nicht vorliegt. Sie muss dann später
    nachgereicht werden.