Grenzüberschreitende Verschmelzung
Grenzüberschreitende Verschmelzung
Bislang noch nicht entschieden ist die für die Praxis bedeutsame Frage der Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung (Herein-)Verschmelzung und des Formwechsels, nsbesondere die Verschmelzung einer deutschen Gesellschaft auf eine in Deutschland ansässige englische Limited. Gemäß § 1 Abs. 1 UmwG können Rechtsträger mit Sitz im Inland durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel umgewandelt werden. Es stellt sich folglich das Problem, was unter „Sitz im Inland“ i.S. dieser Vorschrift zu verstehen ist. Teilweise wird vertreten, darunter sei in Einklang mit der Sitztheorie der Verwaltungssitz gemeint.