Gläubigerschutz

Gläubigerschutz

Unter Gläubigerschutz versteht man alle die Regelungen, die dazu dienen, die Interessen der Gläubiger der GmbH zu wahren. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften zur Erhaltung und dem Schutz des Stammkapitals und die Verpflichtung des Geschäftsführers, rechtzeitig einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen. Der Grundsatz des Gläubigerschutzes wird von den Gerichten außerordentlich hoch bewertet.