Girosammelverwahrung
Die Verwahrung von Effekten auf einem Girosammeldepot bei Wertpapiersammelbanken. Der Inhaber des Wertpapiers ist Miteigentümer entsprechend seinem Wertpapierbesitz am Gesamtbestand der verwahrten Wertpapiere.
Die Verwahrung von Effekten auf einem Girosammeldepot bei Wertpapiersammelbanken. Der Inhaber des Wertpapiers ist Miteigentümer entsprechend seinem Wertpapierbesitz am Gesamtbestand der verwahrten Wertpapiere.