Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag der Limited besteht aus zwei Teilen: dem Memorandum of Association und den Articles of Association. Es handelt sich dabei um zwei Dokumente, die einen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Inhalt haben, aber ansonsten in weiten Zügen der Privatautonomie unterliegen. Beide Bestandteile können entweder in der Form des gesetzlichen Musters zum Bestandteil des Gesellschaftsvertrages gemacht werden, oder aber von den Gesellschaftern gestaltet werden. Die der Privatautonomie entzogenen Elemente benennen der Companies Act 1985 bzw. 1989, sowie weitere gesetzliche Vorschriften. Die Privatautonomie ist wegen der grundsätzlich anderen Struktur des britischen Rechts großzügiger als nach dem deutschen GmbH-Recht.