Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besteht aus einem oder mehreren natürlichen/ juristischen Personen. Die GmbH setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus. Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die zu Vertragsabschlüssen und Eigentumserwerb berechtigt ist, aber auch unbeschränkt haftbar ist. Die Gesellschafter hingegen haften nur mit den von ihnen eingebrachten Einlagen, nicht mit ihrem persönlichen Vermögen. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im GmbH-Gesetz. Gemäß § 5 GmbHG muss von den Gesellschaftern ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro eingebracht werden, wobei mindestens 25 % des Mindestkapitals bei der Gewerbeanmeldung als Mindesteinlage erbracht werden muss. Bei einer Kapitalerhöhung oder -herabsetzung bedarf es der Zustimmung einer Drei-Viertel-Mehrheit. Das Stammkapital kann als Barwert oder Sachwert von einem Gesellschafter eingebracht werden. Der Sachwert jedoch muss genau geschätzt und in dem Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.