Gesamtrechtsnachfolge

(Universalsukzession.) Der unmittelbare Übergang eines Vermögens mit allen Rechten und Verpflichtungen auf den Gesamtnachfolger, der damit in die Stellung seines Rechtsvorgängers eintritt. Wichtigster Fall der G. 1st der Erbfall (Einzelrechtsnachfolge).