Geregelter Markt

Drittes Segment des Börsenhandels in Deutschland neben dem amtlichen Handel und dem Freiverkehr. Im Vergleich zum amtlichen Handel bestehen im geregelten Markt geringere Anforderungen an den Börseneinführungsprospekt und an die Publizitätsvorschriften. Die Preisfeststellung erfolgt durch freie Makler. Der geregelte Markt eignet sich vor allem für mittelgroße Aktiengesellschaften zur Vermeidung hoher Kosten bei der Börseneinführung ihrer Aktien.