Genussschein
Wertpapier, das im Unterschied zur Aktie keine Mitgliedschaftsrechte, sondern Rechte am Reingewinn oder am Liquidationserlös einer AG verbrieft. Genussscheininhaber haben nicht das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Es gibt Genussscheine mit fester oder ergebnisabhängiger Ausschüttung und solche mit Wandelrecht.