Gemeinschaftskonto

Gemeinschaftskonto

Konto, auf das mehrere Personen oder auf Personenvereinigungen lautet. Man unterscheidet zwischen dem Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konto), bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist und dem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung (Und-Konto), über das die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können.