Freiverkehr
Handel in Wertpapieren, die nicht zu amtlichen Börsenhandel zugelassen oder in den Geregelten Markt einbezogen sind. Zur Einbeziehung in den Freiverkehr müssen Wertpapiere bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Anforderungen an die Qualität der Wertpapiere bleiben jedoch hinter dem zum Amtlichen Handel sowie zum Geregelten Markt zugelassene Börsenpapieren zurück. Bei Börsenaufträgen für Freiverkehrswerte besteht kein Anspruch auf Ausführung.