Firma
Die Firma
– ist nicht das Unternehmen selbst, wie häufig irrtümlich angenommen. Die Firma ist der Name, unter dem die Gesellschaft eingetragen ist und ihre Geschäfte betreibt. Die Firma – also der Name – ist individuell und rechtlich geschützt. Die „Firma“ muss sich von anderen, am selben Ort befindlichen und im Handelsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden („Grundsatz der Firmenausschließlichkeit“). Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Kaufmanns (§ 17 Abs. 1 HGB) oder einer in einer anderen Rechtsform betriebenen Gesellschaft.
- Eine Unternehmergesellschaft hat die Firma mit dem Zusatz UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu führen.
- Die Firma einer GmbH hat die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung„, die Abkürzung „GmbH„, oder „Gesellschaft mbH“.
- Die englische LTD hat den Zusatz „LTD“ oder „LIMITED“ zu verwenden.
- Die englische unLIMITED hat im Gegensatz zur LIMITED keine Endung. Kann bei Gründung oder späterem Namenswechsel jeden beliebigen Zusatz wie GmbH, OHG etc. verwenden.
In diesem Fall ist der Zusatz Bestandteil der „FIRMA“
Bei Gesellschaften wie der LTD oder der GmbH gibt es im Gegensatz zur Firma des Einzelkaufmanns oder den Personenhandelsgesellschaften etwas mehr Spielraum bei den Gestaltungsmöglichkeiten des Namens.
Bei der Firma einer Personengesellschaft gilt:
- Der Nachname muss, der Vorname kann enthalten sein.
- Wenn nicht alle Gesellschafter in der Firma erwähnt sind, muss darauf hingewiesen werden, dass es weitere Gesellschafter gibt (z.B. Mustermann und Partner GmbH).
Weitere Vorgaben enthält § 4 GmbHG, so dass insbesondere auch Sachfirmen (z.B. Weinhandel GmbH) oder Personenfirmen (z.B. Max Mustermann GmbH) zulässig sind. Auch Kombinationen daraus sind möglich (z.B. Weinhandel Max Mustermann GmbH).
Der Grundsatz der Firmenbeständigkeit hat Auswirkungen bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft. Wenn also aus der Gesellschaft „Mustermann und Partner GmbH“ der Herr Mustermann ausscheidet, bleibt es bei der Firma „Mustermann und Partner GmbH“.
Norm:
- § 17 HGB
- § 4 GmbHG
Der Kaufmann muss die Firma ins Handelsregister eintragen lassen (§ 29 HGB) und auf Geschäftsschreiben angeben. Unter der Firma kann der Kaufmann seine Geschäfte betreiben und die Unterschrift abgeben. Er kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 HGB@). Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt, das eine Handelsgewerbe ist (siehe Kaufmann). Ein Nichtkaufmann darf keine Firma führen. Führt er trotzdem eine, ist er Scheinkaufmann.