Europäische Währungsunion (EWU)

Europäische Währungsunion (EWU)

Laut Maastrichter Vertrag vom Dezember 1991 soll die EWU in drei Stufen nach einem festen Zeitplan realisiert werden. Die erste Stufe der EWU begann bereits am 1. Juli 1990 und umfasste im wesentlichen die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs und eine engere Kooperation in der Wirtschats-, Finanz- und Geldpolitik der Mitgliedsländer. Seit dem 1. Januar 1994 läuft die zweite Stufe, die als Vorbereitungsphase für die spätere Währungsunion dienen soll. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der künftigen Europäischen Zentralbank (EZB). Seit Beginn der zweiten Stufe gilt eine vertiefte Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedsländer. In der dritten Stufe, die spätestens am 1. Januar 1999 beginnen soll, wird die Währungsunion vollendet. Mit dem Eintritt in die dritte Stufe erfolgt die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse der teilnehmenden Länder.