Einzelrechtsnachfolge

Einzelrechtsnachfolge

(Singularsukzession.) Wegen des im Sachenrecht geltenden Spezialitätsprinzips bezieht sich die Rechtsflachfolge regelmäßig nur auf bestimmte einzelne Sachen und Rechte (Asset Deal). Das Gegenteil ist der E. ist die Gesamtheitsnachfolge.